Tierhaltung in der Mietwohnung

 

 

„Kinder lebten mit Hunden und  Katzen in der Müllwohnung“

 „ Tiere in einer völlig verwahrlosten Wohnung zurückgelassen“

 „Über 1000 Wellensittiche aus Privatwohnung geholt“

 

So o. ä. lauten Schlagzeilen, die nicht nur Tierfreunde empört und verzweifelt mit dem Kopf schütteln lassen. Vorkommnisse wie diese

vertiefen die Kluft zwischen Tierhaltern und tierlosen Mietern aber immer mehr. Die häufigen Berichte in den Medien über verwahrloste

Wohnungen im Zusammenhang mit Tierhaltung sind wohl leider auch ein Grund, weshalb sich Vermieter oft generell gegen

Tierhaltung entscheiden.

 

Das Thema „Tierhaltung in der Mietwohnung“ wird beim nächsten Stammtisch am 11.02.2009 um 18.00 im Brauhaus, Lübecker

Str. 127, diskutiert. Dazu haben wir kompetente Vertreter von Wohnungsunternehmen und einen Experten in Sachen Mietrecht einladen.

 

Leider ist nicht jeder Mieter in der glücklichen Lage, sich seine Wohnung und den Vermieter aussuchen zu können. Hartz IV Empfänger

oder Arbeitssuchende, die der Erwerbsarbeit in eine andere Region folgen müssen, sind oft gezwungen, auf ein Wohnungsangebot

zurückzugreifen, das Tierhaltung ausschließt bzw. einschränkt. Die Leidtragenden sind, neben den Haltern, denen die Trennung von den

lieb gewonnenen Begleitern meist sehr schwer fällt, die Tiere. Sie werden im Bekanntenkreis abgegeben, in Tierheime abgeschoben

oder manchmal auch einfach ausgesetzt.

 

Derzeit werden in Deutschland mehr als 90 Mio Heimtiere gehalten, darunter 4,8 Mio Hunde und 5,5 Mio Katzen. Gerade bei der

Tierhaltung im häuslichen Bereich hat der Staat nur wenige Möglichkeiten, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und ggf.

Missstände aufzudecken. Die Verantwortung der Tierhalter gegenüber ihren Mitgeschöpfen ist deshalb besonders groß. Animal Hoarding,

eine in den USA bereits anerkannte Krankheit, oder einfach nur Überforderung, manchmal auch Frust sind meistens die Gründe für eine

nicht artgerechte Tierhaltung.

 

Aber nicht nur die extremen Probleme in Sachen Tierhaltung sind es, die immer wieder Ämter und Tierschutzvereine beschäftigen. Oft

sind es Streitigkeiten zwischen Mietern oder zwischen Mieter und Vermieter. Mit diesen Problemen werden auch wir konfrontiert, da es

leider Menschen gibt, die aus unerfindlichen Gründen eine Abneigung gegen Tiere hegen, die sie meist selbst nicht begründen können.

Nun ist es eigentlich nicht die Aufgabe eines Tierschutzvereins, in Nachbarschaftsstreitigkeiten einzugreifen. Sofern es sich dabei

aber um „tierische“ Probleme handelt, versuchen wir, vermittelnd einzuwirken – natürlich auch im Interesse der betroffenen

Tiere, denen gegenüber wir eine Verpflichtung als Tierschützer haben.

 

Viele Gerichtsurteile, die im Zusammenhang mit Tierhaltung stehen, wurden schon gesprochen. Ein Grundsatzurteil gibt es aber

bisher noch nicht und so fällt die Rechtssprechung bisher sehr unterschiedlich aus, urteilt jeder Richter mehr oder weniger nach

seinem pflichtgemäßen Ermessen. Da kann es durchaus vorkommen, dass in Rostock ein Katzennetz am Balkon angebracht oder in der

Wohnung mehr als nur ein Hund gehalten werden darf, während in Suhl eine Hundehaltung in der Wohnung ganz untersagt wird.

Gestritten wird vielfach auch darüber, wann eine Mietsache etwa durch Tierhaltung zweckentfremdet ist.

 

Interessierte Bürger/innen sind recht herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stand: 21. November 2011.