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Unsere VermittlungskriterienKatzen
1. Sollten Sie sich beim Tierschutzverein „Bündnis für Tiere“ e. V. für eine Katze/Kater oder einen Welpen interessieren, haben Sie Verständnis dafür, dass die Betreiber in unserer Pflegestellen mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch führen. Das Gespräch soll im Vorfeld informieren und aufklären, um Sie auf eine verantwortungsvolle künftige Aufgabe einer Tierhaltung vorzubereiten. Die Betreiber unserer Pflegestellen kennen die Tiere genau und bringen in das Vermittlungsgespräch ihre ganze Erfahrung mit dem Tier ein. Unsere Schützlinge haben viel durchgemacht, bevor sie zu uns gekommen sind, und wir möchten sie nun in ein neues liebevolles, verantwortungsvolles und endgültiges Zuhause vermitteln.
2. Unsere Tiere sind i. d. R. tierärztlich betreut. Sollten Vorerkrankungen bekannt, eine bestehende Krankheit noch nicht ausgeheilt oder eine chronische Erkrankung bestehen sowie noch Medikamentengaben nötig sein, wird dies im Übergabevertrag vermerkt.
3. Wir erheben folgende Unkostenbeitrag für unsere Tiere:
Welpen 25,00 € Kater (kastriert) 35,00 € Katzen (kastriert) 60,00 € Kater und Katzen (unkastriert) 25,00 €
4. Auszug aus dem Übergabevertrag:
- Der Empfänger übernimmt die Tierhaltung im Rechtssinne und alle damit verbundenen Kosten. - Bei Übernahme eines Tieres dieses in ordnungsgemäßer Pflege und artgerechter Unterringung zu halten, für tiergerechte Fütterung und bei Erkrankungen des Tieres für eine tierärztliche Behandlung zu sorgen sowie regelmäßig die erforderlichen Impfungen und die Kastration durchführen zu lassen. - Jede Misshandlung oder Quälerei zu unterlassen und solche durch andere nicht zu dulden sowie das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere nicht zu Tierversuchen, zur Verfügung zu stellen. - Im Fall einer Rücknahme durch den Tierschutzverein trägt der bisherige Halter die anfallenden Kosten bis zur Weitervermittlung. - Im Fall einer Weitergabe des Tieres an Dritte ist dem Tierschutzverein Mitteilung über den neuen Besitzer zu machen. - Der Empfänger räumt dem Tierschutzverein das Recht ein, dass beauftragte Vertreter eine Nachkontrolle zur Haltung des Tieres durchführen dürfen. - Der Empfänger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des für das übernommene Tier gezahlten Unkostenbeitrags. - Eine Garantie für das vermittelte Tier kann nicht gegeben werden. - Der Halter erwirbt im Sinne des § 833 BGB den Besitz des Tieres.
Der Vorstand
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